Monday 21 December 2015

Am Anfang war das Wort

Und das war falsch. Schon als die ersten Menschen bei ihrem Touristikunternehmen „Schlepper & Schlauchboot“ Deutschland mit Vollpension buchten, wurden sie Flüchtlinge genannt. Und alle, die noch kommen sollten und werden, heißen auch so. Ohne Unterschied. 

Diese Begriffsschluderei rächt sich nun. Nachdem auch der letzte Regierungsdepp begriffen hatte, dass unbegrenzt viele Menschen unter Umständen unbegrenzt viele Menschen bedeuten könnte, begann das vorsichtige Zurückrudern. Man hätte nicht damit gerechnet, dass so viele Gäste der Einladung zu freier Kost und Logis folgen würden. Das war wohl schwer vorauszusehen. Nicht für Fünftklässler, aber für Regierungsmitglieder. Das erste Regierungsmitglied, das den Begriff der Unbegrenztheit verstanden hatte, war Horst Seehofer (CSU). Er forderte lautstark Obergrenzen, entschuldigte sich dann aber für seinen Ausrutscher und schleimte sich lieber bei seiner Kanzlerin an.

Neuen Forderungsmut schöpfte er, als die Umfrageergebnisse ein Abrutschen der CDU/CSU signalisierten und die AfD im Aufwind sahen. Zu spät, Seehofer galt längst als „rechter Hetzer“.

An der Medienfront dagegen wurde weiterhin hart gegen Obergrenzen gekämpft. An jedem Tag des Herren erspähten die Adleraugen der Flüchtlinge prall gefüllte Geldbörsen, die artig dem glücklichen Verlierer zurückgegeben wurden. Die vielen jungen Männer der ersten Fotoreportagen mussten weichen, in der ersten Reihe Mitte hockten nun kulleräugige Kinder und deren traurige Mütter.

Nachdem nun weit über eine Million Vollversorgungssuchende in ihrem Wunschfluchtland Deutschland weilen und die Reiselust nicht abebben will, wird auch der Kanzlerin langsam mulmig. Aus dem „Wir schaffen das“ wurde insgeheim wohl ein „Die schaffen uns“. Das Unwort „‚Obergrenze“ wurde vom Index der verbotenen Wörter gestrichen und darf wenigstens halblaut ausgesprochen werden.

Wahrscheinlich zu spät. Denn nun haben deutsche Rechtsgelehrte gebremst. Völlig zu Recht sehen sie juristische Probleme, denn in der Tat ist eine Obergrenze für Flüchtlinge im europäischen Recht nicht vorgesehen. Wenn zum Beispiel Österreich beschließen sollte, alle Rothaarigen zu ermorden, weil sie rote Haare haben, müssten die Nachbarländer Österreichs alle Verfolgten aufnehmen, eine Obergrenze gäbe es nicht. Allerdings endete die Flucht der Rotschöpfe im ersten sicheren Land. Sobald sie das erreicht haben, sind sie nicht mehr auf der Flucht. Sie würden in diesem Fall auch in Deutschland selbstverständlich Asyl bekommen (das regelt Art.16a GG).



 

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