Sunday 21 August 2016

Vermummung oder Verschleierung oder was?

Dörte ist unheimlich aufgeklärt. Sie veranstaltet regelmäßig Masernparties, damit die Kinder ganz natürlich schön krank werden oder schöne Folgeschäden erleiden oder schön sterben. Aber das geht in Ordnung, denn das war früher auch so und früher war alles ohne Chemie und deshalb besser. Sie würde Kinder niemals impfen lassen. Und weil die Kinder nicht wissen, worum es geht und sich auch nicht wehren können, werden sie gar nicht erst gefragt. Denn Dörte ist aufgeklärt und glaubt an Zuckerkügelchen, magnetisches Wasser und Steine, die beim Menstruieren und auch sonst bei allem helfen.

Umso wütender wird sie, wenn Aishe sich vollverschleiert. Dass Aishe unterdrückt wird, ist Dörte vollkommen klar, aber diese Aishe behauptet, sie mache das freiwillig. Lächerlich. Dörte kann es nicht fassen. Während ihre Globuli D30 ein Zeichen der Aufklärung sind, ist die Burka doch ein Symbol der Unterdrückung. Steinzeit. Das weiß nicht nur Dörte, sondern auch ihre männlichen Kollegen pflichten bei. Aber dass diese Aishe zu blöd ist, um ihre eigene Unterdrückung zu kapieren, macht Dörte und ihre Kollegen fassungslos. Soll die Burka verboten werden? Verbote sind immer schlecht, meint Dörte, außer es geht um Impfen oder Rechtspopulisten, das sollte schon verboten werden.

Dauerkabarett. Die Diskussionen über das "Burkaverbot" erinnern an Loriot. Mir ist es vollkommen gleichgültig, wie die Leute zuhause oder auf den Fußwegen rumlaufen. Und ich habe auch schon sehr freizügig bekleidete Damen und Herren gesehen, denen ich eine Burka an den Leib gewünscht habe. Aber Toleranz heißt bekanntlich Duldung, und deshalb dulde ich alle Bekleidungen, auch wenn sie mir nicht gefallen. Und was wirklich freiwillig geschieht, haben wir noch nicht vollständig verstanden. Dass auch der freie Wille präformiert, also nicht vollständig frei ist, konnte die Neuropsychologie vor nicht langer Zeit zeigen. Es ist also ziemlich müßig, jemandem zu unterstellen, dass er zum Beispiel eine Burka nicht freiwillig trägt, aber ganz freiwillig an die Heilkraft magnetischen Wassers glaubt. Freiwilligkeit ist eine begriffliche Hilfskonstruktion, solange wir die Kausalität noch nicht verstanden haben. Wir kennen die prima causa noch nicht, die dann zu dem führt, was wir freiwilliges Tun nennen. Aber die Neuropsychologie arbeitet daran. Mein Lehrer Gerd-Günther Grau hat mal sehr nachdenklich und ernst gesagt, dass man über Kants Satz, dass niemand freiwillig Böses täte, sein ganzes Leben lang nachdenken könnte.

Versachlichung bitte

Nützlich ist immer ein Genus Proximum, ein Oberbegriff, unter den unter anderem die Vollverschleierung fallen kann. Den haben wir. Er heißt Vermummung. Darunter ist vor allem das Verdecken des Gesichts gemeint. Es ist das Gesicht, das vor allem für die (Wieder-)Erkennung unentbehrlich ist. Bestimmt sind Ihnen schon an Tankstellen, Einkaufsläden oder Banken die kleinen Verbotsschilder aufgefallen: Motorradhelme müssen vor Betreten abgesetzt werden. Das Gleiche gilt auch für ein Nikolauskostüm, das ein alberner Politiker jüngst in die Diskussion einbrachte, aber bestimmt auch für unzählige andere Maskeraden, die eine Gesichtserkennung unmöglich machen. Aber auch jeder Kaufmann kann von seinem Hausrecht Gebrauch machen und Kunden mit aufgesetztem Motorradhelm, Clownsmaske, Burka usw. den Eintritt in sein Geschäft verweigern. Im Falle eines Diebstahls wäre es wenig hilfreich, wenn die Kamera einen alten oder jungen Sack oder eine alte oder junge Säckin zeigte. Also Gesicht freimachen. Das gilt für alle, und alle schließt selbstverständlich auch Burkaträgerinnen ein. Wer seine Religion über diese Forderung stellt, kann eben nicht einkaufen gehen, keine Bank oder Behörde aufsuchen. Das müssen die vollverschleierten Damen selbst entscheiden. Ganz freiwillig.
Dass eine Burkaträgerin weder als Angestellte noch als Beamtin im Öffentlichen Dienst arbeiten darf, versteht sich von selbst. Durch das Tragen der Burka zeigt sie ihr ausdrückliches Einverständnis mit der Scharia, dem islamischen Recht. Und dieses ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, dem jeder Angestellte und Beamte des Öffentlichen Dienstes verpflichtet ist.

Anders verhält es sich, wenn eine Muslima aussteigen will und Schutz vor ihren islamischen Häschern sucht. Dann muss sich der Rechtsstaat schützend vor sie stellen. Dann müssen ihr Wege angeboten werden, etwa die Unterbringung in Schutz- oder Frauenhäusern, und selbstverständlich müssen die Häscher dingfest und unschädlich gemacht werden. Ohne Ausnahme und mit aller Härte. Diese Frauen müssen beschützt werden wie jede andere misshandelte Frau, wie misshandelte Kinder oder Sektenmitglieder, die aussteigen wollen. Auch weil die gewährte Religionsfreiheit immer auch die Freiheit von jeder Religion einschließt. Niemand darf gegen seinen Willen in einer Religionsgemeinschaft festgehalten werden. Diese Freiheit muss der Staat schützen. Und Muslime, die das nicht vollumfänglich akzeptieren, haben in einer offenen Gesellschaft in der Tat nichts zu suchen.

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