Tuesday 4 October 2016

Rettung oder Beihilfe zu einer Straftat?

Schon wieder großes Rettungs-Kino in allen Medien. 6000 "Flüchtlinge" werden von Frontex, italienischen Rettungskräften und anderen sich zuständig fühlenden Rettungsorganisationen nach Europa, das heißt kurz- bis mittelfristig, nach Deutschland gebracht. Denn nur dort wollen die Traumatisierten hin.

Diese "Rettungsaktionen" laufen wie gut koordiniert: die bezahlten Schlepper stechen in See, die Rettungsorganisationen übernehmen pünktlich. Wer weiß, vielleicht lassen die Schlepper den Kahn absaufen, sobald die guten Retter in Sicht sind? Kein Risiko und schon gar keine Strafverfolgung. Geht doch.

Dabei hat Frontex die Aufgabe, die europäischen Außengrenzen auf See zu schützen. Zum Beispiel vor illegalen Einwanderern. Inzwischen wird das Gegenteil getan. Es wird "gerettet", was das Zeug hält. Anstatt nun die Illegalen zurück zu bringen und die Schlepper der Polizei zu übergeben, werden die Schutz- und vor allem Schatzsuchenden nach Italien gebracht. Ob die garantiert nicht verarmten "Flüchtlinge" (Schlepper sind wirklich nicht billig) inzwischen Schlepper & Frontex buchen können? Gegen einen kleinen Aufpreis?

Und weil das offensichtlich vergessen oder einfach ignoriert wird:

Auf der Seite des BAMF nachzulesen: "Notsituationen wie Armut, Bürgerkriege, Naturkatastrophen oder Perspektivlosigkeit sind damit als Gründe für eine Asylgewährung gemäß Artikel 16a GG grundsätzlich ausgeschlossen. Bei einer Einreise über einen sicheren Drittstaat ist eine Anerkennung der Asylberechtigung ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn eine Rückführung in diesen Drittstaat nicht möglich ist."

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