Prügelstrafe wieder eingeführt
An deutschen Schulen wurde bekanntlich die Prügelstrafe wieder eingeführt. So können Schüler, die mit den Leistungen des Lehrkörpers nicht zufrieden sind, diesen, also den Körper des Lehrers, krankenhausreif schlagen. Selbstverständlich muss der gezüchtigte Lehrer nach seiner Entlassung aus dem Krankenhaus mit seiner Suspendierung rechnen, denn er hat als Pädagoge versagt. Es ist im höchsten Maße kulturunsensibel, einem schnell beleidigten Schüler die Bestnote zu verweigern, nur weil er keine Leistung bringt, den Unterricht stört und die Lehrer*innen beleidigt. Hier ist die Integrationsbeauftragte gefordert, die maßregelnd auf unfähige Lehrer*innen einwirken muss.
Aber auch Polizeigewalt - hier ist die Gewalt gegen Polizisten gemeint - nimmt in Deutschland rasant zu. Die Ursache ist schnell gefunden: Polizisten provozieren und üben nicht selten Künast'sche Gewalt aus. Es ist schon vorgekommen, dass sich ein blauer Fleck am Arm eines Täters nachweisen ließ, der soeben eine hilflose Frau totgeschlagen hat. Da ist es nur verständlich, wenn der Clan (aka Familie) des misshandelten Täters den Polizisten maßvoll durch Totschlag bestraft. In diesem Fall hat die Richterin kein leichtes Spiel. Ein kulturunsensibles Urteil verbietet sich von selbst, andererseits muss das Urteil anderen Polizisten Mahnung und Warnung sein. Ist eine Suspendierung des gewalttätigen Polizisten auch post mortem statthaft? Herr Hofreiter (Grüne) dürfte das bejahen, aber nur, wenn die Witwe des Polizisten nicht in den Genuss der Beamtenpension kommt, denn schließlich hätte sie schon zu Lebzeiten des Gatten integrierend auf ihn einwirken können.
http://www.focus.de/politik/deutschland/nrw-gdp-chef-plickert-nach-pruegel-exzess-in-dueren-clans-wehren-sich-mit-allen-mitteln-egal-gegen-wen_id_6209206.html
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Wednesday 16 November 2016
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